Legionellen-Überprüfung durch TWB
Mit der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union in österreichisches nationales Recht wird es nun erstmals auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Legionellenuntersuchung im Trinkwasserbereich in Österreich geben.
Zusätzlich zu dieser österreichischen rechtlichen Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie der europäischen Union gibt es mit der neuen ÖNORM B1921 bereits ein umfassendes normatives Regelwerk für eine umfassende Beurteilung aller Trinkwassererwärmungsanlagen in Österreich.
Diese ÖNORM B1921 stellt prinzipiell eine Fusion der beiden bisherigen ÖNORMEN B5019 und B5021 dar.
Bereits schon bei der alten ÖNORM B5019 liegt die Hauptverantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung einer Trinkwassererwärmungs-anlage beim Anlagenbetreiber.
Die Haftung des Anlagenbetreibers bleibt selbst dann aufrecht, wenn ein Installationsunternehmen für die Überprüfung bzw. Reparatur beauftragt wurde.
Die neue Situation für die österreichischen Gebäudeeigentümer, gewerblichen Vermieter und Gewerbebetriebe
Durch die vorgenannte ÖNORM B1921 sowie durch die österreichische nationale rechtliche Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie der europäischen Union ergibt sich für viele österreichische Gebäudeeigentümer, gewerbliche Vermieter aber auch für Gewerbebetriebe eine neue Situation.
Künftig fallen auch dezentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlagen in Wohngebäuden in den Anwendungsbereich der ÖNORM B1921, die nun für zentrale wie auch für dezentrale Anlagen und damit grundsätzlich für alle Wohnhäuser gilt.
Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Einzelwohnungen mit eigener Energieeinspeisung sind von der Norm ausgenommen.
Weiters ist zu beachten, dass die ÖNORM B1921 erstmals eine detaillierte Bewertung der Gesamtanlage vorschreibt – dies bedeutet, dass künftig nicht nur die Ergebnisse der Einzelproben bewertet werden, sondern auch die Funktion des Gesamtsystems.
Darüber hinaus wird die Einteilung nicht mehr nach Risikogruppen, sondern nach Nutzungsbereichen (z.B. alle Wohn-, Büro- und Schulgebäude sowie Pflegeheime und Krankenhäuser) mit unterschiedlich strengem Prüf- und Kontrollregime vorgenommen.
Die neuen Regularien sollen vor allem sicherstellen, dass Totleitungen möglichst minimiert werden.
Weiters sollen die neuen Regularien bei dauerhaftem Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen auch sicherstellen, dass die Vermehrung von Legionellen möglichst verhindert oder ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus gehend soll durch die Umsetzung der neuen Regularien möglichst erreicht werden, dass es zu einer homogenen Verteilung des Warmwassers im Leitungsnetz kommt.
Regelmäßige Kontrollen des Trinkwassers auf Legionellen durch TWB
Unsere TWB Fachkräfte sind erfahren und qualifiziert und können sichere und professionelle Legionellenprüfungen für alle gängigen Anlagen und Systeme durchführen.
In Kooperation mit österreichischen namhaften akkreditierten Labors für Wasseruntersuchungen bietet Ihnen TWB als heimischer Anbieter alle Leistungen aus einer Hand.
Zudem ist TWB mit den aktuellen Bestimmungen und Vorschriften vertraut, um sicherzustellen, dass die Wasserqualitätskontrollen den geltenden Standards entsprechen.
- Prüfung nach ÖNORM B1921 bzw. nach österreichischer, nationaler rechtlicher Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie
- Einfache und unkomplizierte Beauftragung der Leistungen
- Hohe Fachkompetenz unseres geschulten TWB Personals
- Einfache Terminabsprache
- Anlagenaufnahme inkl. Schwachstellenanalyse
- Festlegung der Probenahmestellen
- Erstellung Anlagenstammdatenblatt
- Regelmäßige Probenahme und Analyse
- Probenahme durch TWB Fachpersonal
- Analyse der Proben durch akkreditierte österreichische Labore für Wasseruntersuchungen
- Auswertung und Information an Hausbewohner (nach Absprache mit der Hausverwaltung)
- Auswertung der Analyse der Proben
- Aushändigung von Informationsblättern an die Hausbewohner (nach Absprache mit der Hausverwaltung)
- Sanierungsberatung bei Positivbefund
Welche Punkte sollten generell bei einer Legionellenprüfung beachtet werden ?
Um das Legionellen-Risiko zu minimieren und den Legionellen-Schutz zu gewährleisten, sollten die Legionellen-Prüfungen gemäß den Anforderungen bzw. Empfehlungen der österreichischen nationalen rechtlichen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie bzw. entsprechend den Vorgaben der ÖNORM B1921 durchgeführt werden.
Diese Prüfungen dienen prinzipiell der Legionellen-Vorsorge und tragen zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität bei.
Es ist von großer Bedeutung, dass diese Vorschriften strikt eingehalten werden, um möglichen Legionellen-Befall zu wirksam zu verhindern.
Die durch unsere TWB Techniker entnommenen Wasserproben werden von einem qualifizierten österreichischen Labor auf Legionellen untersucht, um die Wasserqualität zu überprüfen und potenzielle Legionellen-Befälle zu identifizieren.
Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, welcher in der Regel der zuständigen Hausverwaltung ausgehändigt wird.
Durch diese Maßnahmen wird das Legionellen-Risiko reduziert und die Sicherheit des Trinkwassers gewährleistet.
Was ist zu tun, wenn ein Legionellen-Befall festgestellt wird
Im Falle einer festgestellten Legionellen-Kontamination ist es prinzipiell die Pflicht des Vermieters oder Eigentümers, die zuständigen Behörden zu informieren sowie die Nutzer der vom Legionellen-Befall betroffenen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten aufzuklären und zu informieren.
Nach Absprache übernimmt TWB aber natürlich gerne für Sie diese Abklärungen und Informationspflichten.
- Aufklärung und Information der vom Legionellen-Befall betroffenen Nutzer der entsprechenden Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.
- Meldung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Basierend auf dem gemeldeten Befund können die Behörden anschließend gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung und Beseitigung des Legionellen-Befalls anordnen.
Checkliste bei Legionellen-Befall:
- Information an angeschlossenen Verbraucher: Bewohner, Nutzer und Eigentümer werden über hohe Legionellen-Kontamination und Verhaltensregeln informiert.
- Erstellung einer Gefährdungsanalyse: Gefährdungsanalyse ist bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für Legionellen unverzüglich durchzuführen.
- Leitungsspülung und Desinfektion: Warmwasserleitungen werden gespült und ggf. thermisch desinfiziert.
- Durchführung der ersten und zweiten Nachuntersuchung (NU): Zwei Nachuntersuchungen des Warmwassersystems werden durchgeführt.
